Selbstverständlich! Wir melden alle Mitarbeiter bei der Kranken-, Penions-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung an und führen entsprechende Beiträge ab. Arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall & Unfall, Ferienanspruch, 13. Monatslohn sowie Kündigungsfristen greifen auch bei uns.