Koordination in der Bodenseeregion
Liechtenstein hat bilaterale Abkommen abgeschlossen, um Bereiche ihres Sozialversicherungssystems mit verschiedenen Staaten ausserhalb der EU, EWR und der EFTA zu koordinieren.
Nicht immer ist auf den ersten Blick ersichtlich, welche Gesetze, Regelungen und Bestimmungen anzuwenden sind. Welche Rechte gelten für Ausländische Mitarbeiter, Grenzgänger oder Home-Office Mitarbeiter? Wo sind Mitarbeiter unterstellt, welche in zwei oder mehr Vertragsstaaten beschäftigt werden? Die Koordination der Unterstellung der jeweiligen Bestimmungen ist sehr komplex und entwickelt sich ständig weiter.
Nach eingehender Analyse und persönlicher Beratung, empfehlen wir Ihnen eine rundum Lösung für Ihre aktuelle Situation.
Als unabhängiger Dienstleister, wird Ihnen der effektive zeitliche Aufwand zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt. Es gelten unsere aktuellen Honorarsätze.